Bildungskarenz
In Bildungskarenz gehen und Zeit für eine Weiterbildung nutzen!
Die
Bildungskarenz ermöglicht es Arbeitnehmern, sich während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für eine Weiterbildung zwischen
2-12 Monate zum Lernen für Kurse oder
einen Lehrgang freistellen zu lassen. Währenddessen bekommt man
finanzielle Unterstützung in der Höhe des entsprechenden AMS-Geldes.
Voraussetzung: Vor Beginn der Bildungskarenz muss eine Beschäftigung ununterbrochen 6 Monate (3 Monate bei Saisonbetrieben) arbeitslosen-versicherungspflichtig gewesen sein.
Es werden keine Hobby/Freizeit Kurse gefördert, sondern berufsorientierte Weiterbildungen, Umschulungen, neues Wissen für Erweiterungen des Arbeitsbereiches.
Zunehmend werden Online Kurse, Lehrgänge und Fernstudien beliebt, da man bei diesen zeitlich und örtlich flexibel agieren und den Lernfortschritt selbst gestalten kann.
Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit einer Bildungsteilzeit!
Damit Arbeitnehmer sich weiterbilden können
ohne ihr Arbeitsverhältnis ganz aufzugeben, wurde die Bildungsteilzeit eingeführt.
Die Bildungsteilzeit wird zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart. Sie kann von vier Monaten bis zu zwei Jahre dauern.
Die Arbeitszeit muss um mindestens ein Viertel und darf höchstens um die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit reduziert werden. Die wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens zehn Stunden betragen.
Bildungskarenz: 3-12 Monate bezahlte Bildungszeit (AMS gefördert)
- Infos: https://gesundheit-studium.at/bildungskarenz/
- Weiterbildung auswählen: https://gesundheit-studium.at/ausbildungen/
- Alle unsere Weiterbildungen erfüllen die Vorgaben des AMS.
Ablauf der Antragsstellung:
- Antrag auf Bildungskarenz vom Arbeitgeber unterzeichnen lassen:
http://www.ams.at/_docs/001_avrag_11.pdf
- Die Anmeldung zum Lehrgang an gorik.matthys@amc.or.at senden.
- Antrag zur Bildungskarenz beim AMS einbringen und unsere Inskriptionsbestätigung mitsenden (diese erhältst du nach der Anmeldung).