Das Studium
Geistigem Eigentum kommt in der wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft eine fundamentale Rolle zu. Die Rechtsordnung schützt mit Hilfe des Immaterialgüterrechts die Ergebnisse des kulturellen Schaffens ebenso wie kreative Leistungen und technische Innovationen. Dieses Rechtsgebiet ist wie kaum ein anderes von der voranschreitenden Digitalisierung und Vernetzung betroffen. Die damit verbundenen Rechtsfragen sind ebenso vielfältig wie herausfordernd und verlangen nach umfassender Expertise. In traditionell enger Beziehung zum Immaterialgüterrecht steht das Wettbewerbsrecht, das für den unternehmerischen Geschäftsverkehr von großer Bedeutung ist. Das Wettbewerbsrecht verfolgt die Gewährleistung eines fairen Leistungswettbewerbs sowie die Aufrechterhaltung kompetitiver Marktstrukturen; beides zentrale Aufgaben in einer funktionierenden Marktwirtschaft.Vor diesem Hintergrund bietet der Universitätslehrgang „Geistiges Eigentum und Wettbewerb“ eine akademisch fundierte und zugleich anwendungsorientierte juristische Weiterbildung, bestehend aus vertiefenden Fachvorträgen und vielseitigen Praxisübungen, an. Der inhaltliche Fokus des Universitätslehrgangs liegt dabei einerseits auf den Themenbereichen Urheberrecht, und gewerblicher Rechtsschutz anderseits auf dem Lauterkeits- und Kartellrecht, jeweils unter besonderer Berücksichtigung der nationalen und europäischen Rechtspraxis.
Zusätzlich werden in einem Querschnitt praxisrelevante immaterialgüter- und wettbewerbsrechtliche Implikationen rund um die Digitalisierung und Vernetzung von Wirtschaft und Gesellschaft, etwa im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie, offenen Innovationsstrategien oder künstlicher Intelligenz, beleuchtet. Ergänzend werden komplementäre Rechtsbereiche mit relevanten Querbezügen (insbesondere Medienrecht, Persönlichkeitsschutz und E-Commerce-Recht) behandelt.



©WalterSkokanitsch
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