(Fach-)Abitur oder fachgebundene Hochschulreife
Mit einer allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife (Abitur) bzw. Fachhochschulreife (Fachabitur: schulischer und praktischer Teil) kannst Du direkt in unser Bachelorstudium einsteigen. (Für Bewerber:innen mit internationalen Schulabschlüssen (z.B. IB-Diploma) oder im Ausland erworbenen Schulabschlüssen führt die Hochschule eine Gleichwertigkeitsprüfung (gemäß Anabin) durch.)
Absolvierende von Waldorfschulen und des Berufskollegs Baden-Württemberg müssen ihre Fachhochschulreife von der zuständigen Behörde bestätigen lassen, um in einem anderen Bundesland studieren zu können. Dies gilt auch, wenn Du in einem anderen Bundesland als Thüringen studieren möchtest. Hierfür können zusätzliche Leistungen erforderlich sein. Unsere Studienberatung beantwortet Dir hierzu alle Deine Fragen.
Ohne Abitur
Du kannst aber auch ohne (Fach-)Abitur an der IU Internationalen Hochschule studieren. Dazu brauchst Du einfach nur:
- Einen Meisterbrief oder
- Eine Aufstiegsfortbildung (z.B. als IHK-Fachwirt:in) oder
- Eine mind. zweijährige Berufsausbildung mit anschließend mind. 3 Jahren Berufserfahrung (in Vollzeit): Je nachdem, was Du studieren möchtest und worauf der Fokus Deiner Ausbildung und beruflichen Tätigkeit lag, kannst Du direkt mit einem Probestudium durchstarten oder Deine Studierfähigkeit anderweitig nachweisen.
Deutschkenntnisse Von ausländischen Studieninteressierten benötigen wir für das deutschsprachige Studienprogramm einen Nachweis Deiner Deutschkenntnisse. Diese kannst Du uns wie folgt nachweisen (Es liegt im Ermessen der IU Internationalen Hochschule, ggf. auch andere Sprachzertifikate für Deutsch B2 (GER) zu akzeptieren):
- TestDaF (TND3, mind. 3 Punkte in allen Teilbereichen)
- DSH (DSH1)
- Telc (Telc B2)
- ÖSD (ÖSD B2)
Beachte: Der Nachweis muss vor Studienstart erfolgen und darf in der Regel nicht älter als fünf Jahre sein.
Vorpraktikum Wirtschaftsingenieurwesen Für den Studiengang ist es erforderlich, vor Studienstart ein fachlich einschlägiges sechswöchiges Vorpraktikum (30 Tage) in einem fachspezifischen Betrieb zu absolvieren. Werden gleichwertige Vorpraktika, die für Bewerbungen an anderen Hochschulen absolviert wurden, gleichwertige einschlägige Vorkenntnisse aus fachlich passenden Ausbildungen oder vergleichbare fachspezifische Berufstätigkeiten in den entsprechenden fachlich passenden Ausbildungsberufen nachgewiesen, entfällt das Erfordernis eines Vorpraktikums. Nähere Regelungen sind der Praktikumsverordnung (PPO) zu entnehmen.
Studienstart: Erstmalig ab 01.02.2024