
Weiterbildungsziel
Der Lehrgang Diplomierte*r Wirtschaftsrechtsberater*in vermittelt ein breit angelegtes rechtliches Grundlagenwissen, welches Sie als Absolvent*in sowohl für die Tätigkeit in nationalen und internationalen Unternehmen als auch für die Aufgaben bei wirtschaftsrechtlichen Mandaten in Kanzleien bestens vorbereitet.
- Als Absolvent*in kennen Sie die Grundlagen des österreichischen Unternehmensrechts, des Firmenrechts, des Zivilrechts, des Steuerrechts, des Firmenbuches und der Rechnungslegungspflicht nach UGB.
- Sie verfügen über essentielles Wissen zum Arbeitsrecht und kennen daher beispielsweise die Inhalte eines Arbeitsvertrages sowie die Rechte und Pflichten des*der Arbeitgeber*in und des*der Arbeitnehmer*in.
- Sie beherrschen den Umgang mit arbeitsrechtlichen Fragen wie Gleichbehandlung, Urlaubsansprüche, Beginn und Ende von Dienstverhältnissen usw.
- Umfassende Kenntnisse zu den Grundlagen des Internetrechts ermöglichen es Ihnen, grundlegende Rechtsprobleme, die mit der kommerziellen Nutzung des Internets verbunden sind, zu erkennen und einfache Rechtsfragen selbstständig zu beurteilen.
- Zudem können Sie Tatbestände des Finanzstrafrechts erkennen, verstehen den genauen Ablauf eines Finanzstrafverfahrens und wissen über Lösungsansätze für finanzstrafrechtliche Problemstellungen Bescheid.
- Sie kennen die Vorteile und Gefahren bei der Delegierung von Steuerangelegenheiten und verstehen das Rechtsinstitut der Verjährung.
- Als Absolvent*in sind Sie in der Lage, Projektteams zu führen und zu motivieren. Sie beherrschen zentrale Projektplanungs- sowie Projektmanagement-Tools und haben gelernt, Methoden des Zeitmanagements im eigenen Umfeld einzusetzen.
