Der stete Wandel, die Komplexität und die immer neuen Herausforderungen der Arbeitswelt bringen eine rasante Entwicklung im Bereich des
Personalrechts mit sich. Komplizierte Rechtsmaterien greifen ineinander. Nationale Gesetze, EU-Recht, internationales Recht, Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen regulieren das Personalwesen, begleitet von einer umfangreichen Rechtsprechung des OGH und des EuGH. PersonalistInnen sind gefordert, nationale und internationale Sachverhalte zu beurteilen und praktische Falllösungskompetenzen zu entwickeln.

Der Lehrgang verknüpft die Bereiche
Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht mit Fragen des Personalmanagements und positioniert sich damit als interdisziplinäre Weiterbildung für Leiter von Personalverrechnungsabteilungen, Steuerberatung, Personalmanagement und andere qualifizierte Berufsgruppen mit Personalagenden.