Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
- Abgeschlossenes, grundständiges Studium mit ingenieurswissenschaftlichem Schwerpunkt
- Von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule/Universität
- Abschlussnote mindestens „Befriedigend“
Optionale Eignungsprüfung Je nach Vorbildung sind bei der 60-ECTS-Variante zusätzlich folgende Einstiegsmöglichkeiten ausschlaggebend:
- Bei 240 ECTS aus Erststudium: Direkter Zugang möglich
- Bei 210 ECTS aus Erststudium: Ablegen einer Eignungsprüfung (TASC) oder optional Belegung von Kursen im Umfang von 30 ECTS
- Bei 180 ECTS aus Erststudium: Ablegen einer Eignungsprüfung (TASC)
Die Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten ist grundsätzlich möglich.
Englischkenntnisse
Bei unseren englischsprachigen Studiengängen ist zudem ein Nachweis über entsprechende Englischkenntnisse notwendig. Diese kannst Du uns wie folgt nachweisen:
- TOEFL (mind. 80 Punkte) oder
- IELTS (mind. Level 6) oder
- Duolingo Englisch-Test (mind. 95 Punkte) oder
- Cambridge Zertifikat (mind. Gesamtnote B) oder
- Gleichwertiger Nachweis
Beachte: Der Nachweis muss vor Studienstart erfolgen und darf nicht älter als zwei Jahre sein. Wenn Du Dein Erststudium bereits auf Englisch absolviert hast oder englischer Muttersprachler bist, brauchst Du Deine Englischkenntnisse nicht mehr gesondert nachweisen.
Weitere Einstiegsmöglichkeiten Falls Dein Erststudium keinen ingenieurswissenschaftlichen Schwerpunkt aufweist, kannst Du in unser Programm aufgenommen werden, wenn Deine berufliche Tätigkeit technische Hintergründe hat. Die Entscheidung über eine Aufnahme in das Masterprogramm wird dann im Einzelfall und auf Basis eines Gesprächs mit unserem wissenschaftlichen Personal getroffen.