Zugangsvoraussetzungen

Die Zugangsmöglichkeiten zum FH-Sektor sind im Vergleich zum Universitätssektor breiter gestaltet.

So bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten, an eine Fachhochschule für den FH-Bachelorstudiengang oder FH-Diplomstudiengang zugelassen zu werden.

1. Allgemeine Universitätsreife:

Folgende Nachweise sind hierfür gültig:

  • österreichisches Reifezeugnis ODER
  • österreichisches Studienberechtigungszeugnis oder Berufsreifezeugnis ODER
  • gleichwertiges ausländisches Zeugnis ODER
  • Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung

2. Einschlägige berufliche Qualifikation:

Als Zugangsvoraussetzung „einschlägige berufliche Qualifikation“ gelten:

  • der Abschluss einer Lehre ODER
  • der Abschluss einer Berufsbildenden Mittleren Schule ODER
  • sonstige Qualifikationen

Für den FH-Masterstudiengang gilt:

  • Abgeschlossener facheinschlägiger FH-Bachelorstudiengang ODER
  • Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung

Baut das wissenschaftliche und didaktische Konzept eines FH-Studienganges auf Berufserfahrung auf, darf der Zugang zu diesem FH-Studiengang („zielgruppenspezifische“ Studiengänge) auf eine entsprechende Zielgruppe beschränkt werden.

(Quelle: FHR)
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