Zugangsvoraussetzungen
Die Zugangsmöglichkeiten zum FH-Sektor sind im Vergleich zum Universitätssektor breiter gestaltet.
So bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten, an eine Fachhochschule für den FH-Bachelorstudiengang oder FH-Diplomstudiengang zugelassen zu werden.
1. Allgemeine Universitätsreife:
Folgende Nachweise sind hierfür gültig:
- österreichisches Reifezeugnis ODER
- österreichisches Studienberechtigungszeugnis oder Berufsreifezeugnis ODER
- gleichwertiges ausländisches Zeugnis ODER
- Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
2. Einschlägige berufliche Qualifikation:
Als Zugangsvoraussetzung „einschlägige berufliche Qualifikation“ gelten:
- der Abschluss einer Lehre ODER
- der Abschluss einer Berufsbildenden Mittleren Schule ODER
- sonstige Qualifikationen
Für den FH-Masterstudiengang gilt:
- Abgeschlossener facheinschlägiger FH-Bachelorstudiengang ODER
- Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
Baut das wissenschaftliche und didaktische Konzept eines FH-Studienganges auf Berufserfahrung auf, darf der Zugang zu diesem FH-Studiengang („zielgruppenspezifische“ Studiengänge) auf eine entsprechende Zielgruppe beschränkt werden.
(Quelle: FHR)
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