Fachhochschulrat (FHR)

Der FHR ist eine Behörde aus 16 Mitgliedern, die für die externe Qualitätssicherung im österreichischen FH-Sektor zuständig ist.

Die vorwiegenden Aufgabenbereiche des FHR

  • Akkreditierung und Evaluierung von Studiengängen sowie Evaluierung von Institutionen
  • Verleihung akademischer Grade und Nostrifizierung ausländischer Grade
  • Sicherung der Ausbildungsstandards durch Beobachtung der Studiengänge, insbesondere der Abschlussprüfungen
  • Förderung der Qualität der Lehre und des Lernens sowie von Innovationen im FH-Sektor
  • Beobachtung der Entwicklung des FH-Sektors im Bildungs- und Beschäftigungssystem sowie Beratung des zuständigen Bundesministeriums in Fragen des FH-Wesens und der Finanzierung von Studiengängen
  • Jährliche Berichterstattung an das zuständige Bundesministerium und an den Nationalrat über die Entwicklung von Studiengängen
  • Erfassung und Auswertung von statistischen Informationen über den FH-Sektor
(Quelle: FHR)
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