Erhalter

Als Erhalter wird jene Institution bezeichnet, die einen Fachhochschul-Studiengang anbietet. Erhalter sind meist als juristischen Personen öffentlichen oder privaten Rechts (Gesellschaften, Vereine, gemeinnützige Privatstiftung, etc.) organisiert und für die Einrichtung, Erhaltung und den Betrieb der Studiengänge zuständig. Sie ersetzen somit den Staat als Träger derartiger Bildungseinrichtungen.

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