Berufspraktikum
Für FH-Bachelor- und FH-Diplomstudiengänge sind Berufspraktika verpflichtend vorgeschrieben. Dabei gilt:
- das Praktikum muss dem Ausbildungsziel des jeweiligen FH-Studiengangs entsprechen und
- die Studierenden müssen ihrem Qualifikationsniveau entsprechend eingesetzt werden.
Arbeitsrechtliche Regelung:
Es gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Im Normalfall kommt der Rechtsstatus "Praktikant/in" zur Anwendung, dem ein Arbeitsverhältnis mit folgenden Merkmalen zu Grunde liegt:
- Praktikant/innen stehen in einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen
- die sind zur Arbeitsleistung verpflichtet
- sie haben Anspruch auf Entgelt, das frei vereinbar ist
- das Entgelt sollte in jedem Fall die erhöhten Kosten der Studierenden abdecken, die durch das Praktikum entstehen (am Praktikumsort, allfällige Reisekosten)
Das Berufspraktikum spielt weiters eine wichtige Rolle beim Berufseinstieg, da dieser in vielen Fällen bei jenen Firmen erfolgt, bei denen das Praktikum absolviert wurde.
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